Ein Gutachten über den Wert einer Immobilie, auch Verkehrswertgutachten genannt, wird durch einen unabhängigen Sachverständigen für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken erstellt. Die Kenntnis über den Verkehrswert einer Immobilie, der auch Marktwert genannt wird, wird im Wesentlichen für folgende Anlässe benötigt:
ü Immobilienerwerb
ü Immobilienverkauf
ü im Rahmen einer
Scheidung
ü bei einer
Erbauseinandersetzung
ü bei der
Vermögensaufteilung
ü im Falle einer Zwangsversteigerung
Gegenstand eines Verkehrswertgutachtens kann beispielsweise ein unbebautes Grundstück, ein
Einfamilienhaus, eine Eigentumswohnung oder aber auch eine gewerblich genutzte Immobilie sein.
Im Rahmen eines Gutachtens werden neben der Immobilie selbst, z.B. auch die eventuellen Rechte
und Belastungen, die auf dem Grundstück ruhen, die öffentlichen Lasten und weitere besondere Umstände berücksichtigt.
Zur Erstellung des Gutachtens stimmen wir mit Ihnen einen Termin ab, bei dem unser Gutachter die zu bewertende Immobilie in Augenschein nimmt. Hierbei werden neben dem Ausstattungsstandard und des allgemeinen Erhaltungszustandes des Bewertungsobjekts, auch die durch den Gutachter sichtbaren Mängel und Schäden erfasst. Bauteile werden dabei nicht geöffnet. Des Weiteren wird eine entsprechende Fotodokumentation erstellt. In das Gutachten fließen neben den Gebäudemerkmalen, die Lageeigenschaften der Mikro- als auch der Makrolage.
Die Ermittlung des Verkehrswerts wird anhand genormter Verfahren durchgeführt. Je nach Art und
Nutzung der Immobilie, sind dies das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren oder das Sachwertverfahren.
Wenn sie Fragen hinsichtlich unserer Verkehrswertgutachten
haben, dann nehmen Sie unverbindlich mit uns Kontakt auf. Wir beraten sie gerne!